Für das Bestandsgebäude überprüfen wir die baurechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Durchführungsplans von 1957 sowie der sozialen Erhaltungsverordnung und erstellen hierfür verschiedene Sanierungs- und Erweiterungsvarianten. Hier inbegriffen ist/ Dazu gehören auch die energetische Sanierung des Objekts, eine Aufstockung für zusätzlichen Wohnraum sowie die Neuerrichtung einer hofseitigen Balkonanlage.