Sanierung der Wohnungen, Herstellung von hofseitigen Balkonen
Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Horn wurde die Fassadeninstandsetzung einschließlich der Fugensanierung mit besonderer Sorgfalt umgesetzt, um das prägende Erscheinungsbild des Gebäudes zu erhalten und aufzuwerten. Darüber hinaus wurde hofseitig eine Balkonanlage errichtet.
Für eine deutlich gesteigerte Energieeffizienz wurde die Objekte an das Fernwärmenetz angeschlossen, die Fenster ausgetauscht, die Kellerdecken gedämmt und die Dämmung des Dachs erneuert. Zudem wurden die Bäder und Küchen vollständig erneuert und die Treppenhäuser saniert. Die Dachgeschosswohnung wurde mit neuer Raumaufteilung von Grund auf neugestaltet.